Corona-Regeln in der Gastronomie
Veranstaltungen und Freizeiteinrichtungen:
- In der Alarmstufe II gilt für gastronomische Betriebe und Vergnügungsstätten wie Spielhallen und Casinos eine Sperrstunde von 22:30 bis 5:00 Uhr.
- In der Nacht von Silvester auf Neujahr beginnt die Sperrstunde um 1:00 Uhr.
- In der Alarmstufe II sind Veranstaltungen nur noch mit bis zu 50 Personen pro Gastraum und Gruppen mit bis zu 10 Personen zulässig.
Anpassung der Ausnahmen bei der 2G+ Regelung
Ausgenommen sind nur noch:
- Personen, die vor nicht mehr als drei Monaten ihre vollständige Schutzimpfung abgeschlossen haben.
- Genesene Personen, deren anschließende Impfung nicht länger als drei Monate zurückliegt.
- Genesene Personen, deren Infektion mit dem Coronavirus nicht länger als drei Monate zurückliegt.
- Personen, die Ihre Auffrischungsimpfung (Booster) erhalten haben.
- Personen, für die keine Empfehlung der Ständigen Impfkommission hinsichtlich einer Auffrischungsimpfung besteht